3 S-GmbH  

Was tut der Verwalter und wieviel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.
Quelle: BFW Bundesfachverband Wohnungs-Verwalter e.V.

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung / Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen...

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwaltungsbeiräte:

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

  • Kaufmännische Leistungen
    • Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
    • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
    • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
    • Überwachen von Zahlungseingängen
    • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
    • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
    • Rechnungskontrolle
    • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
    • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
    • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
    • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
    • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
    • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
    • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
    • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser / Stromverbrauch)
    • Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

  • Technische Leistungen:
    • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
    • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
    • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
    • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
    • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
    • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
    • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
    • Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen
    • Beauftragen von Sachverständigen
    • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen

  • Allgemeine Verwaltung:
    • Korrespondenz mit Eigentümern
    • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
    • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
    • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
    • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
    • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
    • Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
    • Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versenden an alle Eigentümer
    • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
    • Erstellen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung)
    • Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
    • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht

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